Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG
Seit der WEG-Reform 2020 haben Wohnungseigentümer das Recht, einen zertifizierten Verwalter zu bestellen. Wir erfüllen alle Anforderungen und sind IHK-geprüft.

IHK-geprüfter Immobilienverwalter
Was bedeutet § 26a WEG?
Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 wurde der neue § 26a eingeführt. Dieser regelt die Anforderungen an einen „zertifizierten Verwalter" und gibt Eigentümergemeinschaften die Möglichkeit, qualifizierte Verwalter zu erkennen und zu fordern.
Gesetzestext § 26a WEG
Wohnungseigentumsgesetz
„Die Wohnungseigentümer können von dem Verwalter den Nachweis verlangen, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt (zertifizierter Verwalter)."
Sachkundenachweis
Nachweis der fachlichen Qualifikation durch IHK-Prüfung oder gleichwertige Ausbildung
Weiterbildungspflicht
20 Stunden Fortbildung innerhalb von 3 Jahren zu WEG-relevanten Themen
Berufshaftpflicht
Nachweis einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Zuverlässigkeit
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse
Ihre Vorteile mit einem zertifizierten Verwalter
Ein zertifizierter Verwalter bietet Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Eigentümergemeinschaft von einem qualifizierten Fachmann betreut wird.
- Garantierte fachliche Kompetenz in allen WEG-Belangen
- Regelmäßige Fortbildung zu aktuellen Gesetzesänderungen
- Professionelle Abwicklung von Eigentümerversammlungen
- Rechtssichere Erstellung von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen
- Fundierte Kenntnisse im Miet- und Immobilienrecht
- Versicherungsschutz für Ihre Sicherheit

Scholze-Kurz & Kurz
Immobilien GmbH
Wir waren eine der ersten Hausverwaltungen in der Rhein-Main-Region, die die Zertifizierung nach § 26a WEG erhalten haben.
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