Alexander Kurz
Immobilienkaufmann, zert. WEG-Verwalter (IHK)
Wenn an Ihrem Gebäude ein Gerüst aufgestellt wird, sei es für Dach-, Fassaden- oder Balkonarbeiten, betrifft dies nicht nur die Eigentümergemeinschaft, sondern auch jeden einzelnen Bewohner. Vielen ist dabei gar nicht bewusst, dass ein Gerüst auch das persönliche Sicherheits- und Risikoprofil beeinflussen kann. Deshalb ist es besonders wichtig, die eigene Hausratversicherung rechtzeitig zu informieren.
Höheres Einbruchsrisiko durch Gerüste
Ein Gerüst am Haus stellt potenziell eine Einladung für Einbrecher dar. Fenster und Balkone, die normalerweise nicht oder nur schwer zugänglich sind, können durch ein Gerüst leicht erreicht werden. Die Versicherer sehen dies als eine Gefahrerhöhung, was bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, Ihre Versicherung über den Gerüstaufbau in Kenntnis zu setzen.
Versäumen Sie dies, riskieren Sie im schlimmsten Fall, dass die Versicherung bei einem Einbruch nicht oder nur eingeschränkt leistet.
Was sollten Sie konkret tun?
- Melden Sie den Gerüstaufbau unverzüglich Ihrer Hausratversicherung.
- Fragen Sie gegebenenfalls nach besonderen Auflagen.
- Achten Sie verstärkt auf Ihre eigene Sorgfaltspflicht. Lassen Sie keine Fenster gekippt, schließen Sie Rollläden und sichern Sie Balkon- oder Terrassentüren zusätzlich.
Was gibt es darüber hinaus zu beachten?
- Blumentöpfe, Balkonmöbel und Gegenstände sichern oder entfernen: Damit keine Gegenstände vom Balkon herabfallen.
- Baustellenbereiche freihalten: Zugänge und Zufahrten nicht blockieren.
- Baulärm und mögliche Einschränkungen berücksichtigen: Planen Sie wichtige Ruhezeiten entsprechend.
- Information durch die Hausverwaltung beachten: Ihre Hausverwaltung wird Sie in der Regel schriftlich informieren.
Musterschreiben an die Versicherung
Betreff: Information über Gerüstaufbau an der versicherten Wohnimmobilie
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie darüber, dass an meinem Wohnhaus / an der von mir bewohnten Wohnung in der [Adresse] ab dem [Datum] ein Gerüst aufgestellt wird.
Das Gerüst wird voraussichtlich 4-6 Wochen bestehen bleiben und dient der Durchführung von [Beschreibung der Arbeiten].
Da durch das Gerüst der Zugang zu höher gelegenen Fenstern und Balkonen erleichtert wird, weise ich Sie hiermit vorsorglich auf diese Gefahrerhöhung hin.
Bitte bestätigen Sie mir, dass der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung unverändert bestehen bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Als erfahrene Hausverwaltung unterstützen wir Sie selbstverständlich bei allen organisatorischen Fragen rund um den Gerüstaufbau.
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