Muster-Beschlussantrag Rückbau nicht genehmigter baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
Musterbeschlüsse

Muster-Beschlussantrag Rückbau nicht genehmigter baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

AK

Alexander Kurz

Immobilienkaufmann, zert. WEG-Verwalter (IHK)

27. Mai 2024

Die Wohnungseigentümer verleihen der Wohnungseigentümergemeinschaft die Befugnis, die ihnen zustehenden Individualansprüche auf Beseitigung der baulichen Veränderungen außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen.

Der zurzeit bestellte Verwalter wird ermächtigt, namens und im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft die betroffenen Wohnungseigentümer außergerichtlich aufzufordern, die ungenehmigten baulichen Veränderung (Überdachung an Balkonen) zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand des Gemeinschaftseigentums wiederherzustellen.

Für den Fall, dass die Wohnungseigentümer dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der Verwalter weiter ermächtigt, namens und im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft die Beseitigung der baulichen Veränderung gerichtlich durchzusetzen. Der Verwalter darf hiermit namens und im Auftrag der Gemeinschaft einen Rechtsanwalt nach Wahl des Verwalters beauftragen.

Die Finanzierung der Kosten des Verfahrens erfolgt aus den laufenden Hausgeldern.

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