Unterschied zwischen Betriebskostenabrechnung und Hausgeldabrechnung
Ratgeber

Unterschied zwischen Betriebskostenabrechnung und Hausgeldabrechnung

AK

Alexander Kurz

Immobilienkaufmann, zert. WEG-Verwalter (IHK)

4. Januar 2025

Die Begriffe „Betriebskostenabrechnung" und „Hausgeldabrechnung" werden häufig synonym verwendet, doch gibt es entscheidende Unterschiede zwischen beiden.

Einfach gesagt: Die Hausgeldabrechnung ist für den Eigentümer bestimmt. Im Gegensatz dazu steht die Betriebskostenabrechnung (auch Nebenkostenabrechnung), welche für den Mieter erstellt wird.

Was ist eine Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung betrifft Mietverhältnisse und dient der Abrechnung der umlagefähigen Kosten gemäß § 556 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Umlagefähige Betriebskosten umfassen unter anderem:

  • Kosten der Grundsteuer
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Heizungs- und Warmwasserkosten
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Kosten für den Hausmeister
  • Gartenpflege

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorzulegen (§ 556 Abs. 3 BGB).

Was ist eine Hausgeldabrechnung?

Die Hausgeldabrechnung betrifft das Wohnungseigentum und basiert auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Das Hausgeld setzt sich zusammen aus:

  • Betriebskosten (analog zur Betriebskostenabrechnung)
  • Kosten der Instandhaltungsrücklage
  • Verwaltungskosten

Die rechtlichen Unterschiede

  1. Anwendungsbereich: Betriebskostenabrechnung = Mietrecht; Hausgeldabrechnung = WEG-Recht
  2. Kostenbestandteile: Betriebskostenabrechnung = nur umlagefähige Kosten; Hausgeldabrechnung = zusätzlich Rücklagen und Verwaltungskosten
  3. Erstellung: Betriebskostenabrechnung = einseitig vom Vermieter; Hausgeldabrechnung = durch WEG-Verwaltung, beschlossen von Eigentümerversammlung
  4. Fristen: Betriebskostenabrechnung = 12 Monate (§ 556 Abs. 3 BGB); Hausgeldabrechnung = keine gesetzliche Frist, üblicherweise jährlich

Fazit

Die Unterschiede zwischen einer Betriebskostenabrechnung und einer Hausgeldabrechnung sind sowohl inhaltlich als auch rechtlich erheblich. Für Vermieter und Eigentümer ist es entscheidend, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

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