Alexander Kurz
Immobilienkaufmann, zert. WEG-Verwalter (IHK)
Der Wechsel einer WEG-Verwaltung in einer Eigentümergemeinschaft kann unterschiedliche Schritte und Prozesse umfassen. Hier ist eine allgemeine Übersicht über den Ablauf:
1. Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft
Die Entscheidung zum Wechsel der Verwaltung muss durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer gefasst werden. Dieser kann auf einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren erfolgen.
Es kann auch möglich sein, dass diese Situation kausal entsteht – z.B. bei Untätigkeit oder Unerreichbarkeit des Verwalters, oder durch dessen Kündigung oder Amtsniederlegung.
2. Auswahl einer neuen Verwaltung
Die Eigentümergemeinschaft muss eine neue WEG-Verwaltung auswählen. Dies kann durch Angebotsvergleiche, Empfehlungen oder Ausschreibungen geschehen.
3. Information der alten Verwaltung
Die bisherige Verwaltung muss über die Entscheidung informiert werden. Es kann eine angemessene Kündigungsfrist im bestehenden Verwaltervertrag gelten.
4. Abschluss des neuen Verwaltervertrags
Nach Auswahl erfolgt die Bestellung der Verwaltung per Beschluss. Ein Eigentümer (oftmals der Verwaltungsbeirat) sollte bevollmächtigt werden, den neuen Verwaltervertrag für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.
5. Vorbereitung der Unterlagen
Protokolle, Verträge, Abrechnungen und relevante Dokumente müssen für die Übergabe vorbereitet werden.
6. Übergabe der Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen werden von der alten an die neue Verwaltung übergeben: Finanzunterlagen, Protokolle, Verträge und sonstige relevante Dokumente.
7. Kontrolle und Überprüfung
Die neue Verwaltung prüft die erhaltenen Unterlagen, um sich mit den Gegebenheiten vertraut zu machen.
8. Einbindung der Eigentümergemeinschaft
Die neue Verwaltung stellt sich den Eigentümern vor und informiert über ihre Arbeitsweise.
Musterbeschluss Verwalterbestellung
Die Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt die Firma Scholze-Kurz & Kurz Immobilien GmbH vom 01.01.2025 für X Jahre zum Verwalter. Der/Die Miteigentümer/in Frau/Herr _______________ wird bevollmächtigt, den vorliegenden Verwaltervertrag nebst Vollmacht zu unterzeichnen.
Es ist wichtig, dass der Wechsel ordnungsgemäß und transparent erfolgt. Es wird empfohlen, rechtliche Aspekte und die spezifischen Regelungen im Verwaltervertrag und der Teilungserklärung zu beachten.
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