Wie läuft der Wechsel einer WEG-Verwaltung ab?
Ratgeber

Wie läuft der Wechsel einer WEG-Verwaltung ab?

AK

Alexander Kurz

Immobilienkaufmann, zert. WEG-Verwalter (IHK)

15. Januar 2024

Der Wechsel einer WEG-Verwaltung in einer Eigentümergemeinschaft kann unterschiedliche Schritte und Prozesse umfassen. Hier ist eine allgemeine Übersicht über den Ablauf:

1. Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Die Entscheidung zum Wechsel der Verwaltung muss durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer gefasst werden. Dieser kann auf einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren erfolgen.

Es kann auch möglich sein, dass diese Situation kausal entsteht – z.B. bei Untätigkeit oder Unerreichbarkeit des Verwalters, oder durch dessen Kündigung oder Amtsniederlegung.

2. Auswahl einer neuen Verwaltung

Die Eigentümergemeinschaft muss eine neue WEG-Verwaltung auswählen. Dies kann durch Angebotsvergleiche, Empfehlungen oder Ausschreibungen geschehen.

3. Information der alten Verwaltung

Die bisherige Verwaltung muss über die Entscheidung informiert werden. Es kann eine angemessene Kündigungsfrist im bestehenden Verwaltervertrag gelten.

4. Abschluss des neuen Verwaltervertrags

Nach Auswahl erfolgt die Bestellung der Verwaltung per Beschluss. Ein Eigentümer (oftmals der Verwaltungsbeirat) sollte bevollmächtigt werden, den neuen Verwaltervertrag für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

5. Vorbereitung der Unterlagen

Protokolle, Verträge, Abrechnungen und relevante Dokumente müssen für die Übergabe vorbereitet werden.

6. Übergabe der Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen werden von der alten an die neue Verwaltung übergeben: Finanzunterlagen, Protokolle, Verträge und sonstige relevante Dokumente.

7. Kontrolle und Überprüfung

Die neue Verwaltung prüft die erhaltenen Unterlagen, um sich mit den Gegebenheiten vertraut zu machen.

8. Einbindung der Eigentümergemeinschaft

Die neue Verwaltung stellt sich den Eigentümern vor und informiert über ihre Arbeitsweise.

Musterbeschluss Verwalterbestellung

Die Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt die Firma Scholze-Kurz & Kurz Immobilien GmbH vom 01.01.2025 für X Jahre zum Verwalter. Der/Die Miteigentümer/in Frau/Herr _______________ wird bevollmächtigt, den vorliegenden Verwaltervertrag nebst Vollmacht zu unterzeichnen.

Es ist wichtig, dass der Wechsel ordnungsgemäß und transparent erfolgt. Es wird empfohlen, rechtliche Aspekte und die spezifischen Regelungen im Verwaltervertrag und der Teilungserklärung zu beachten.

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