Musterbeschlussantrag für den Einbau einer Split-Klimaanlage
Musterbeschlüsse

Musterbeschlussantrag für den Einbau einer Split-Klimaanlage

AK

Alexander Kurz

Immobilienkaufmann, zert. WEG-Verwalter (IHK)

3. Juli 2024

Der Einbau einer Split-Klimaanlage in einer Wohnungseigentumsanlage ist ein Thema, das sowohl technische als auch rechtliche Aspekte berührt.

Warum ist ein Beschluss erforderlich?

Bauliche Veränderung: Der Einbau stellt eine bauliche Veränderung dar, die das Gemeinschaftseigentum betrifft (Außenfassade, Dach, Balkon). Nach dem WEG bedarf jede bauliche Veränderung der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.

Einheitliches Erscheinungsbild: Klimaanlagen können das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändern, insbesondere sichtbare Außengeräte.

Einfluss auf andere Eigentümer: Lärmbelästigung oder Wärmeabstrahlung können Nachbarn beeinträchtigen.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Missachtung könnte die Aufforderung zum Rückbau nach sich ziehen.

Antragstellung – So gehen Sie vor

  1. Erstellung eines Antrags mit technischen Details, geplantem Standort, Art der Befestigung sowie einer Skizze
  2. Einreichung beim Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft
  3. Beratung und Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung – einfache Mehrheit erforderlich

Musterbeschluss

Tagesordnungspunkt: Genehmigung zum Einbau einer Split-Klimaanlage in der Wohnung Nr. 11

Beschlussvorschlag:

Die Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt den Einbau einer Split-Klimaanlage in der Wohnung Nr. 11 durch den Wohnungseigentümer [Name]. Der Einbau erfolgt unter folgenden Bedingungen:

  • Fachgerechter Einbau entsprechend den geltenden technischen Vorschriften
  • Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum sind so gering wie möglich zu halten
  • Der Eigentümer übernimmt die vollständige Verantwortung für Wartung und Instandhaltung
  • Sämtliche Kosten trägt der Eigentümer allein
  • Der Eigentümer haftet für sämtliche Schäden am Gemeinschafts- oder Sondereigentum

Durch dieses Vorgehen stellen Sie sicher, dass der Einbau rechtlich abgesichert ist und im Einklang mit den Interessen der Gemeinschaft erfolgt.

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